Luftfahrtversicherung
Vom Firmenflugzeug über die Flugschule bis zum Wartungsbetrieb: Luftfahrtrisiken zeichnen nur spezialisierte Versicherer. Wir bringen Ihr Risiko an diese Märkte und achten darauf, dass Pflichtdeckungen und Nachweise stimmen.
Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO
Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61
VEMA-Partner
Zugang zu Spezialkonzepten von über 100 Versicherern
Im Lager des Kunden
Wir arbeiten für Sie — nicht für einen Versicherer
München & weltweit
Lokalpolicen für Tochterfirmen im Ausland
Für Luftfahrzeuge gelten strenge Versicherungspflichten. Der Halter haftet für Schäden, die beim Betrieb entstehen, auch ohne eigenes Verschulden, und muss eine Halterhaftpflicht mit gesetzlich festgelegten Mindestsummen nachweisen. Wer Passagiere befördert, braucht zusätzlich eine Passagierhaftpflicht. Die Mindestsummen richten sich nach dem höchstzulässigen Abfluggewicht und sind im europäischen Recht festgelegt.
Daneben gibt es Risiken, die das Gesetz nicht vorschreibt, die aber über die Existenz entscheiden können: der Schaden am eigenen Luftfahrzeug, die Haftung eines Wartungsbetriebs für fehlerhafte Arbeiten oder die Produkthaftung eines Zulieferers, dessen Bauteil in einem Flugzeug verbaut ist.
Was ist versichert?
Halterhaftpflicht
Schäden Dritter am Boden und in der Luft — gesetzliche Pflichtversicherung.
Passagierhaftpflicht
Ansprüche von Fluggästen bei Personen- und Gepäckschäden.
Luftfahrzeug-Kasko
Schäden am eigenen Flugzeug oder Hubschrauber, am Boden und im Flug.
Hangar- und Flugplatzhaftpflicht
Für Hangarbetreiber, Flugplätze und Bodenabfertigung.
Luftfahrt-Produkthaftpflicht
Für Hersteller, Zulieferer und Wartungsbetriebe der Luftfahrtindustrie.
Insassenunfall und Crew
Unfallschutz für Piloten, Besatzung und Mitfliegende.
Für wen ist diese Versicherung wichtig?
Für Unternehmen mit eigenen Flugzeugen oder Hubschraubern, Haltergemeinschaften, Flugschulen, Charter- und Rundflugbetriebe, Flugplätze, luftfahrttechnische Wartungsbetriebe sowie Zulieferer, deren Teile in Luftfahrzeugen verbaut werden. Für gewerbliche Drohnen siehe unsere Seite zur Drohnenversicherung.
Fachlich verantwortet
Vivid Protect GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Vermittlerregister D-Y7GD-S7M7K-61), geführt von Geschäftsführerin Alexia Manukwem. Über uns
Zuletzt aktualisiert:
FAQ
Häufige Fragen zur Luftfahrtversicherung
Ist eine Luftfahrtversicherung Pflicht?
Die Halterhaftpflicht ist für Luftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben, bei der Beförderung von Passagieren zusätzlich die Passagierhaftpflicht. Die Mindestsummen richten sich nach dem Abfluggewicht. Kasko- und Unfallversicherungen sind freiwillig, werden bei finanzierten Luftfahrzeugen aber meist vom Kreditgeber verlangt.
Was kostet eine Flugzeugversicherung?
Der Beitrag hängt vom Muster, dem vereinbarten Kaskowert, der Nutzung, dem Einsatzgebiet und der Erfahrung der Piloten ab. Er wird individuell kalkuliert; Versicherer fragen dafür nach Flugstunden, Lizenzen und Schadenhistorie.
Brauchen Wartungsbetriebe eine eigene Versicherung?
Ja. Für Fehler bei Wartung, Reparatur und Prüfung von Luftfahrzeugen haften Wartungsbetriebe selbst. Dafür gibt es spezielle Luftfahrt-Haftpflichtdeckungen, die eine normale Betriebshaftpflicht nicht ersetzt, weil Luftfahrtrisiken dort meist ausgeschlossen sind.
Sind Zulieferer der Luftfahrtindustrie über die normale Produkthaftpflicht versichert?
Meist nicht. Viele Betriebshaftpflicht-Policen schließen Produkte aus, die wissentlich in Luftfahrzeuge eingebaut werden. Zulieferer brauchen dann eine eigene Luftfahrt-Produkthaftpflicht.
Zum Weiterlesen
Passende Ratgeber-Artikel
Passt dazu
Verwandte Versicherungen
Sprechen wir über Ihren Versicherungsschutz.
Kostenlos und unverbindlich: Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und zeigen Ihnen, wo Lücken oder Einsparpotenziale liegen.
Oder ohne Termin: Policen senden und prüfen lassen →