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Landwirtschaftliche Versicherungen

Ein Hof ist Betrieb, Wohnhaus, Fuhrpark und Tierhaltung zugleich. Wir sortieren, was Pflicht ist, was sinnvoll ist — und wo sich Verträge überschneiden, die man nur einmal braucht.

Landwirtschaftliche Versicherungen

Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO

Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61

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Landwirtschaftliche Betriebe tragen eine ungewöhnliche Risikokombination: Tierhaltung mit eigener Haftung, Maschinen im Straßenverkehr und auf dem Feld, große Gebäude- und Vorratswerte, Umweltrisiken durch Dünger und Pflanzenschutz und eine Ernte, die vom Wetter abhängt. Dazu kommen oft Nebenzweige wie Photovoltaik, Hofladen, Pensionspferdehaltung oder Lohnarbeiten für Nachbarbetriebe.

Viele Höfe sind über Jahrzehnte bei einem Versicherer gewachsen. Das ist bequem, führt aber häufig zu veralteten Versicherungssummen und zu Nebenzweigen, die im Vertrag gar nicht stehen. Genau dort setzen wir an.

Welche Versicherungen sind für Landwirte Pflicht?

Pflicht ist die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, der SVLFG. Sie umfasst unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Beschäftigte. Für zugelassene Fahrzeuge, auch landwirtschaftliche Zugmaschinen, ist die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben.

Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar: Als Tierhalter, Grundstückseigentümer und Betreiber von Maschinen haften Landwirte in vielen Fällen auch ohne eigenes Verschulden oder mit umgekehrter Beweislast.

Typische Lücken auf dem Hof

Nebenzweige fehlen im Vertrag: Wer Pferde einstellt, Ferienwohnungen vermietet, im Hofladen verkauft oder für Nachbarn mit eigenen Maschinen arbeitet, braucht dafür ausdrücklichen Versicherungsschutz. Die Photovoltaikanlage auf der Scheune ist oft weder in der Gebäudeversicherung noch gegen Ertragsausfall abgesichert.

Auch bei Verpachtung bleibt ein Restrisiko: Wer Flächen oder Gebäude verpachtet, haftet als Eigentümer weiter für bestimmte Gefahren. Ob dafür eine kleine Haftpflicht für Verpächter genügt, hängt vom Pachtvertrag ab.

Was kostet eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht?

Der Beitrag richtet sich nach Fläche, Tierbestand, Nebenzweigen und Versicherungssumme. Kleine Nebenerwerbsbetriebe zahlen häufig wenige hundert Euro im Jahr, größere Betriebe mit Tierhaltung und Lohnarbeiten entsprechend mehr. Verbindlich ist nur das Angebot nach Aufnahme Ihres Betriebs.

Typische Risiken Ihrer Branche

Tierhalterhaftung

Ausgebrochene Rinder auf der Straße, ein Pferd verletzt einen Besucher — Tierhalter haften weitreichend.

Feuer in Stall und Scheune

Gebäude, Vorräte, Maschinen und Tiere auf einmal — dazu der Ertragsausfall bis zum Wiederaufbau.

Maschinen im Einsatz

Zugmaschinen im Straßenverkehr und bei der Feldarbeit; Bedienfehler und Maschinenbruch.

Umweltschäden

Gülle, Diesel oder Pflanzenschutzmittel gelangen ins Gewässer — Sanierungskosten nach dem Umweltschadensgesetz.

Wetter und Ernte

Hagel, Sturm, Starkregen und Trockenheit gefährden die Ernte eines ganzen Jahres.

Nebenzweige

Photovoltaik, Hofladen, Pensionspferde, Ferienwohnungen — oft nicht im Vertrag beschrieben.

FAQ

Häufige Fragen aus der Branche

Wann braucht man eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung?

Sobald Sie Flächen bewirtschaften, Tiere halten oder Maschinen einsetzen — auch im Nebenerwerb. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, aber die Haftungsrisiken eines Hofes sind so vielfältig, dass praktisch jeder Betrieb sie benötigt.

Wie heißt die Pflichtversicherung für Landwirte?

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG). Sie umfasst unter anderem die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft mit der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Alters-, Kranken- und Pflegekasse für Landwirte. Sie ersetzt keine Betriebshaftpflicht und keine Gebäude- oder Maschinenversicherung.

Brauche ich bei Verpachtung noch eine Betriebshaftpflicht?

Eine vollständige Betriebshaftpflicht meist nicht mehr, aber als Eigentümer verpachteter Flächen und Gebäude bleiben Sie für bestimmte Gefahren verantwortlich. Häufig genügt eine schlanke Haftpflicht für Verpächter; entscheidend ist, was der Pachtvertrag regelt.

Sind Pensionspferde über die Betriebshaftpflicht versichert?

Nicht automatisch. Pensionspferdehaltung ist ein eigener Betriebszweig mit eigenem Risiko, etwa für Schäden an den eingestellten Pferden. Er muss ausdrücklich mitversichert werden.

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