Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Sachversicherung bezahlt die abgebrannte Halle — aber wer bezahlt Löhne, Miete und den entgangenen Gewinn, während nicht produziert wird? Genau dafür gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO
Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61
VEMA-Partner
Zugang zu Spezialkonzepten von über 100 Versicherern
Im Lager des Kunden
Wir arbeiten für Sie — nicht für einen Versicherer
München & weltweit
Lokalpolicen für Tochterfirmen im Ausland
Nach einem Großschaden dauert es oft Monate, bis wieder produziert wird: Wiederaufbau, Maschinenlieferzeiten, Behördenauflagen. In dieser Zeit laufen Fixkosten weiter, während der Umsatz fehlt — für viele Unternehmen existenzbedrohender als der Sachschaden selbst. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten.
Kritisch sind die richtige Versicherungssumme (Rohertrag) und eine realistische Haftzeit: 12 Monate sind bei Spezialmaschinen mit langen Lieferzeiten schnell zu kurz. Wir kalkulieren beides sauber und denken auch an Rückwirkungsschäden, wenn Ihr wichtigster Zulieferer ausfällt.
Was ist versichert?
Entgangener Betriebsgewinn
Der Gewinn, der ohne die Unterbrechung erwirtschaftet worden wäre.
Fortlaufende Fixkosten
Löhne, Gehälter, Miete, Leasingraten, Zinsen — alles, was weiterläuft.
Mehrkosten
Ausweichproduktion, Fremdvergabe, Expresslieferungen zur Schadenminderung.
Rückwirkungsschäden
Ihr Betrieb steht, weil ein versicherter Zulieferer oder Abnehmer einen Schaden hat.
Haftzeit nach Maß
12, 18 oder 24 Monate — passend zu Wiederbeschaffungszeiten Ihrer Anlagen.
Für wen ist diese Versicherung wichtig?
Unverzichtbar für produzierende Betriebe, Verarbeiter und Händler mit zentralem Lager — überall dort, wo ein Sachschaden den Umsatz stoppt. Für kleinere Betriebe gibt es die BU oft als Baustein der Sachversicherung, für Industrie als eigenständige Groß-BU.
FAQ
Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Grundlage ist der Rohertrag: Umsatz abzüglich variabler Kosten. Wir ermitteln die Summe aus Ihrer BWA/GuV und passen sie jährlich an, damit im Schadenfall keine Unterversicherung entsteht.
Was ist die Haftzeit und wie lang sollte sie sein?
Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den der Versicherer maximal leistet. Bei Sondermaschinen mit 14 Monaten Lieferzeit reicht eine 12-Monats-Haftzeit nicht. Wir empfehlen häufig 18–24 Monate — der Prämienunterschied ist meist gering.
Ist eine Pandemie oder ein Cyberangriff mitversichert?
Die klassische BU setzt einen Sachschaden voraus (z.B. Feuer). Betriebsunterbrechung durch Cyberangriffe deckt die Cyberversicherung — beide Bausteine ergänzen sich und sollten aufeinander abgestimmt sein.
Zum Weiterlesen
Passende Ratgeber-Artikel
Passt dazu
Verwandte Versicherungen
Sprechen wir über Ihren Versicherungsschutz.
Kostenlos und unverbindlich: Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und zeigen Ihnen, wo Lücken oder Einsparpotenziale liegen.