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Versicherungen für die Immobilienwirtschaft

Fremde Werte verwalten heißt fremdes Vermögen verantworten: Ein Verwalterfehler, eine übersehene Verkehrssicherungspflicht oder veruntreute Mietkonten treffen sofort die Existenz — und für Verwalter ist die Vermögensschadenhaftpflicht seit 2018 Pflicht.

Versicherungen für die Immobilienwirtschaft

Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO

Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61

VEMA-Partner

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Im Lager des Kunden

Wir arbeiten für Sie — nicht für einen Versicherer

München & weltweit

Lokalpolicen für Tochterfirmen im Ausland

Hausverwalter, WEG-Verwalter, Immobilienmakler und Bauträger arbeiten mit dem Geld und Eigentum anderer. Für gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist die Berufshaftpflicht nach § 34c GewO gesetzlich vorgeschrieben (mind. 500.000 € je Fall). Dazu gehört mehr: die Verkehrssicherungspflicht für verwaltete Objekte, der Schutz treuhänderisch verwalteter Konten und die IT, auf der Mieter- und Eigentümerdaten liegen.

Wir bündeln die Pflichtdeckung mit Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Vertrauensschaden- und Cyberschutz sowie Sach- und Gebäudedeckungen für die verwalteten Objekte — und denken bei Bauträgern die spezifischen Projekt- und Gewährleistungsrisiken mit.

Typische Risiken Ihrer Branche

Verwalterfehler (§ 34c GewO)

Vermögensschäden aus der Verwaltung — gesetzliche Pflichtdeckung ab 500.000 €.

Vertrauensschaden

Veruntreuung von Miet-, Instandhaltungs- und WEG-Konten durch Mitarbeiter.

Verkehrssicherungspflicht

Glatteis, herabfallende Bauteile, mangelhafte Wartung — Haftung des Verwalters.

Mieter- & Eigentümerdaten

Cyberangriff und Datenpanne in der Verwaltungssoftware.

Bauträgerrisiken

Projekt-, Gewährleistungs- und Baumängelrisiken bis zur Abnahme.

Objekt-Sachschäden

Gebäude- und Sachdeckungen für die verwalteten Immobilien.

FAQ

Häufige Fragen aus der Branche

Ist die Berufshaftpflicht für Verwalter wirklich Pflicht?

Ja. Seit August 2018 müssen gewerbliche WEG- und Mietverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c GewO mit mindestens 500.000 € je Versicherungsfall und 1 Mio. € pro Jahr nachweisen. Wir stellen die gesetzeskonforme Deckung und passen die Summe an Ihr verwaltetes Volumen an.

Wie schützen wir uns gegen Veruntreuung von Mietkonten?

Über eine Vertrauensschadenversicherung: Sie ersetzt Schäden, wenn Mitarbeiter treuhänderisch verwaltete Gelder unterschlagen. Gerade bei vielen Miet- und Instandhaltungskonten ist das ein reales Risiko, das die Berufshaftpflicht nicht abdeckt.

Verwalten wir Objekte — sind wir für Unfälle auf dem Grundstück haftbar?

Als Verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Stürzt jemand auf ungeräumtem Weg oder löst sich ein Bauteil, haften Sie. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die verwalteten Objekte deckt genau diese Ansprüche ab.

Lassen Sie Ihr Branchenrisiko kostenlos analysieren.

30 Minuten, in denen wir Ihre bestehenden Verträge und Ihre größten Risiken durchgehen — unverbindlich und auf Wunsch direkt bei Ihnen im Betrieb.