Versicherungen für die Immobilienwirtschaft
Fremde Werte verwalten heißt fremdes Vermögen verantworten: Ein Verwalterfehler, eine übersehene Verkehrssicherungspflicht oder veruntreute Mietkonten treffen sofort die Existenz — und für Verwalter ist die Vermögensschadenhaftpflicht seit 2018 Pflicht.
Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO
Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61
VEMA-Partner
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Im Lager des Kunden
Wir arbeiten für Sie — nicht für einen Versicherer
München & weltweit
Lokalpolicen für Tochterfirmen im Ausland
Hausverwalter, WEG-Verwalter, Immobilienmakler und Bauträger arbeiten mit dem Geld und Eigentum anderer. Für gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist die Berufshaftpflicht nach § 34c GewO gesetzlich vorgeschrieben (mind. 500.000 € je Fall). Dazu gehört mehr: die Verkehrssicherungspflicht für verwaltete Objekte, der Schutz treuhänderisch verwalteter Konten und die IT, auf der Mieter- und Eigentümerdaten liegen.
Wir bündeln die Pflichtdeckung mit Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Vertrauensschaden- und Cyberschutz sowie Sach- und Gebäudedeckungen für die verwalteten Objekte — und denken bei Bauträgern die spezifischen Projekt- und Gewährleistungsrisiken mit.
Typische Risiken Ihrer Branche
Verwalterfehler (§ 34c GewO)
Vermögensschäden aus der Verwaltung — gesetzliche Pflichtdeckung ab 500.000 €.
Vertrauensschaden
Veruntreuung von Miet-, Instandhaltungs- und WEG-Konten durch Mitarbeiter.
Verkehrssicherungspflicht
Glatteis, herabfallende Bauteile, mangelhafte Wartung — Haftung des Verwalters.
Mieter- & Eigentümerdaten
Cyberangriff und Datenpanne in der Verwaltungssoftware.
Bauträgerrisiken
Projekt-, Gewährleistungs- und Baumängelrisiken bis zur Abnahme.
Objekt-Sachschäden
Gebäude- und Sachdeckungen für die verwalteten Immobilien.
Empfohlene Bausteine
Diese Versicherungen gehören in Ihr Konzept.
Vermögensschadenhaftpflicht (E&O)
Schutz bei reinen Vermögensschäden durch Beratung & Dienstleistung.
Betriebshaftpflicht
Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten.
Cyberversicherung
Absicherung gegen Hackerangriffe, Datenverlust und Betriebsstörung.
Sachversicherung
Gebäude, Betriebseinrichtung und Waren gegen Feuer, Sturm & Co.
Firmenrechtsschutz
Rechtliche Auseinandersetzungen ohne Kostenrisiko führen.
Specialty Lines
Sonderrisiken, die Standardmärkte nicht zeichnen — individuell platziert.
FAQ
Häufige Fragen aus der Branche
Ist die Berufshaftpflicht für Verwalter wirklich Pflicht?
Ja. Seit August 2018 müssen gewerbliche WEG- und Mietverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c GewO mit mindestens 500.000 € je Versicherungsfall und 1 Mio. € pro Jahr nachweisen. Wir stellen die gesetzeskonforme Deckung und passen die Summe an Ihr verwaltetes Volumen an.
Wie schützen wir uns gegen Veruntreuung von Mietkonten?
Über eine Vertrauensschadenversicherung: Sie ersetzt Schäden, wenn Mitarbeiter treuhänderisch verwaltete Gelder unterschlagen. Gerade bei vielen Miet- und Instandhaltungskonten ist das ein reales Risiko, das die Berufshaftpflicht nicht abdeckt.
Verwalten wir Objekte — sind wir für Unfälle auf dem Grundstück haftbar?
Als Verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Stürzt jemand auf ungeräumtem Weg oder löst sich ein Bauteil, haften Sie. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die verwalteten Objekte deckt genau diese Ansprüche ab.
Lassen Sie Ihr Branchenrisiko kostenlos analysieren.
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