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Versicherungen für Kanzleien & Beratung

Ein übersehener Fristablauf, ein Fehler in der Steuererklärung, ein Beratungsversehen: In rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen ist der reine Vermögensschaden das Kernrisiko — und die Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.

Versicherungen für Kanzleien & Beratung

Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO

Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61

VEMA-Partner

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Im Lager des Kunden

Wir arbeiten für Sie — nicht für einen Versicherer

München & weltweit

Lokalpolicen für Tochterfirmen im Ausland

Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haften ihren Mandanten gegenüber für finanzielle Schäden aus ihrer Beratung — und für alle vier Berufe schreibt der Gesetzgeber eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Mindestsummen vor (u.a. § 51 BRAO, § 67 StBerG, § 54 WPO, § 19a BNotO). Entscheidend ist, dass Summe, Rückwärtsdeckung und Zusatzbausteine wirklich zum Kanzleirisiko passen.

Dazu kommt der digitale Ernstfall: Mandantendaten unterliegen strenger Verschwiegenheit, ein Cyberangriff auf die Kanzlei ist zugleich ein Datenschutz- und ein Berufsrechtsproblem. Wir strukturieren die Pflichtdeckung sauber, ergänzen Cyber, Vertrauensschaden und Rechtsschutz und achten bei Sozietäten und Zusammenschlüssen auf lückenlose Nachhaftung.

Typische Risiken Ihrer Branche

Beratungs- & Fristfehler

Versäumte Fristen, fehlerhafte Gutachten und Bescheide — der klassische Vermögensschaden.

Gesetzliche Pflichtdeckung

Mindestsummen nach BRAO, StBerG, WPO und BNotO — korrekt und aktuell abgebildet.

Mandantendaten & Cyber

Verschwiegenheitspflicht trifft DSGVO: Angriff und Datenpanne zugleich abgesichert.

Vertrauensschaden

Untreue oder Unterschlagung durch Mitarbeiter, auch auf Anderkonten.

Nachhaftung & Sozietät

Ausscheiden, Fusion, Kanzleiwechsel: Schutz auch für Altfälle.

Interessenkonflikte

Vorwürfe aus komplexen Mandaten — inklusive Abwehr unberechtigter Forderungen.

FAQ

Häufige Fragen aus der Branche

Wir haben doch schon eine Pflichtversicherung über die Kammer — reicht das?

Die gesetzlichen Mindestsummen (z.B. 250.000 € je Fall bei Anwälten) sind oft niedriger als das reale Schadenpotenzial größerer Mandate. Wir prüfen, ob Ihre Deckungssumme, die Jahreshöchstleistung und die Zusatzbausteine zu Ihrem tatsächlichen Mandantenkreis passen — und stocken bei Bedarf auf.

Sind mehrere Berufsträger und eine Sozietät mitversichert?

Ja — Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften (auch mbB), angestellte Berufsträger und freie Mitarbeiter lassen sich in eine Kanzleipolice einschließen. Wichtig ist die richtige Konstruktion, damit im Streitfall jeder Beteiligte gedeckt ist und beim Ausscheiden keine Lücke entsteht.

Warum brauchen wir zusätzlich eine Cyberversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Beratungsfehler — nicht die eigenen Kosten nach einem Hackerangriff: Datenwiederherstellung, forensische Analyse, DSGVO-Meldungen und den Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht. Gerade Kanzleien sind ein beliebtes Angriffsziel; beide Deckungen greifen ineinander.

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