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RS-F

Firmenrechtsschutzversicherung

Kündigungsschutzklage, Streit mit dem Vermieter der Halle, Steuerverfahren: Recht haben ist das eine — Recht bekommen kostet Anwälte, Gerichte und Gutachter. Der Firmenrechtsschutz übernimmt das Kostenrisiko.

Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO

Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61

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Arbeitsgerichtsprozesse sind für Unternehmen besonders tückisch: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst — auch bei Sieg. Ein Firmenrechtsschutz deckt diese Kosten und viele weitere Konfliktfelder vom Sozialversicherungsrecht bis zum Strafverfahren gegen Führungskräfte.

Wichtig ist die richtige Bausteinauswahl: Arbeitsrecht gehört in praktisch jedes Konzept, Vertrags- und Forderungsrechtsschutz ist je nach Branche verfügbar und sinnvoll. Wir konfigurieren den Schutz nach Ihrem tatsächlichen Konfliktprofil.

Was ist versichert?

Arbeitsrechtsschutz

Kündigungsschutzklagen und andere Streitigkeiten mit Mitarbeitern.

Steuer-Rechtsschutz

Verfahren vor Finanzgerichten, z.B. nach Betriebsprüfungen.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Streit mit Berufsgenossenschaft, Renten- und Krankenversicherung.

Straf-Rechtsschutz

Verteidigung von Inhabern und Mitarbeitern bei Vorwürfen aus dem Betrieb.

Immobilien-Rechtsschutz

Streitigkeiten rund um gemietete oder eigene Betriebsgrundstücke.

Vertrags-/Forderungsschutz

Je nach Konzept: Streit um gewerbliche Verträge und offene Forderungen.

Für wen ist diese Versicherung wichtig?

Für jedes Unternehmen mit Mitarbeitern — das Arbeitsrecht ist der häufigste Leistungsfall. Ergänzend sinnvoll für Betriebe mit Betriebsimmobilien, Fuhrpark (Verkehrsrechtsschutz) und für Selbstständige, die Privat- und Firmenrechtsschutz kombinieren möchten.

FAQ

Häufige Fragen zur Firmenrechtsschutzversicherung

Deckt der Firmenrechtsschutz auch Streit mit Kunden über Rechnungen?

Der klassische Firmenrechtsschutz schließt Vertragsstreitigkeiten oft aus; einige Versicherer bieten aber Forderungs- oder gewerblichen Vertragsrechtsschutz als Baustein. Wir prüfen, welche Konzepte zu Ihrer Branche passen.

Gibt es Wartezeiten?

Ja, in vielen Bausteinen drei Monate — im Arbeitsrecht teils abweichend. Konflikte, die vor Vertragsbeginn entstanden sind, sind nicht versichert. Deshalb gilt: absichern, bevor es kracht.

Kann ich meinen Anwalt frei wählen?

Ja, die freie Anwaltswahl ist gesetzlich garantiert. Viele Versicherer bieten zusätzlich telefonische Erstberatung und Mediation — oft der schnellste Weg, Konflikte ohne Prozess zu lösen.

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