Firmenrechtsschutzversicherung
Kündigungsschutzklage, Streit mit dem Vermieter der Halle, Steuerverfahren: Recht haben ist das eine — Recht bekommen kostet Anwälte, Gerichte und Gutachter. Der Firmenrechtsschutz übernimmt das Kostenrisiko.
Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO
Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61
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Arbeitsgerichtsprozesse sind für Unternehmen besonders tückisch: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst — auch bei Sieg. Ein Firmenrechtsschutz deckt diese Kosten und viele weitere Konfliktfelder vom Sozialversicherungsrecht bis zum Strafverfahren gegen Führungskräfte.
Wichtig ist die richtige Bausteinauswahl: Arbeitsrecht gehört in praktisch jedes Konzept, Vertrags- und Forderungsrechtsschutz ist je nach Branche verfügbar und sinnvoll. Wir konfigurieren den Schutz nach Ihrem tatsächlichen Konfliktprofil.
Was ist versichert?
Arbeitsrechtsschutz
Kündigungsschutzklagen und andere Streitigkeiten mit Mitarbeitern.
Steuer-Rechtsschutz
Verfahren vor Finanzgerichten, z.B. nach Betriebsprüfungen.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Streit mit Berufsgenossenschaft, Renten- und Krankenversicherung.
Straf-Rechtsschutz
Verteidigung von Inhabern und Mitarbeitern bei Vorwürfen aus dem Betrieb.
Immobilien-Rechtsschutz
Streitigkeiten rund um gemietete oder eigene Betriebsgrundstücke.
Vertrags-/Forderungsschutz
Je nach Konzept: Streit um gewerbliche Verträge und offene Forderungen.
Für wen ist diese Versicherung wichtig?
Für jedes Unternehmen mit Mitarbeitern — das Arbeitsrecht ist der häufigste Leistungsfall. Ergänzend sinnvoll für Betriebe mit Betriebsimmobilien, Fuhrpark (Verkehrsrechtsschutz) und für Selbstständige, die Privat- und Firmenrechtsschutz kombinieren möchten.
FAQ
Häufige Fragen zur Firmenrechtsschutzversicherung
Deckt der Firmenrechtsschutz auch Streit mit Kunden über Rechnungen?
Der klassische Firmenrechtsschutz schließt Vertragsstreitigkeiten oft aus; einige Versicherer bieten aber Forderungs- oder gewerblichen Vertragsrechtsschutz als Baustein. Wir prüfen, welche Konzepte zu Ihrer Branche passen.
Gibt es Wartezeiten?
Ja, in vielen Bausteinen drei Monate — im Arbeitsrecht teils abweichend. Konflikte, die vor Vertragsbeginn entstanden sind, sind nicht versichert. Deshalb gilt: absichern, bevor es kracht.
Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
Ja, die freie Anwaltswahl ist gesetzlich garantiert. Viele Versicherer bieten zusätzlich telefonische Erstberatung und Mediation — oft der schnellste Weg, Konflikte ohne Prozess zu lösen.
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