Vermögensschadenhaftpflicht (E&O)
Ein Rechenfehler im Gutachten, eine versäumte Frist, ein Fehler im Code: Wer berät, plant, verwaltet oder entwickelt, kann Kunden allein durch seine Dienstleistung finanziell schädigen — dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht.
Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO
Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61
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Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden — nicht aber den „echten" (reinen) Vermögensschaden, der ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entsteht. Genau dieser ist bei Dienstleistungs- und Beratungsberufen das Kernrisiko: Der Kunde erleidet durch einen Fehler Ihrer Leistung einen finanziellen Verlust und fordert Schadenersatz. International heißt diese Deckung Errors & Omissions (E&O) oder Professional Indemnity (PI).
Für einige Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobiliardarlehensvermittler, Hausverwalter in bestimmten Konstellationen) — für viele weitere ist sie faktisch unverzichtbar, etwa für IT-Dienstleister, Ingenieure, Unternehmensberater oder Medienagenturen. Wir vergleichen die Konzepte marktweit und achten auf die Bedingungsdetails, die im Leistungsfall entscheiden.
Was ist versichert?
Echte Vermögensschäden
Finanzielle Schäden Dritter durch Fehler in Beratung, Planung, Verwaltung oder Entwicklung.
Passiver Rechtsschutz
Abwehr unberechtigter Forderungen — notfalls vor Gericht, auf Kosten des Versicherers.
E&O für IT & Tech
Fehler in Software, Implementierung und Projekten — abgestimmt auf Cyber-Deckungen.
Pflichtversicherungen
Gesetzeskonforme Deckungen für kammergebundene und regulierte Berufe.
Nachhaftung & Rückwärtsdeckung
Schutz auch für Fehler aus der Vergangenheit und nach Vertragsende — je nach Konzept.
Weltweite Tätigkeit
Auslandsdeckung für internationale Projekte und Kunden, wo nötig.
Für wen ist diese Versicherung wichtig?
Für alle, deren Produkt Wissen und Sorgfalt ist: Unternehmens- und Personalberater, IT-Dienstleister und Softwarehäuser, Ingenieure und Planer, Hausverwalter, Vermittler, Agenturen, Sachverständige. Auch als Baustein für Geschäftsführer, deren Unternehmen Dienstleistungen erbringt.
FAQ
Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht (E&O)
Worin unterscheidet sich die Vermögensschadenhaftpflicht von der Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden samt Folgeschäden. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Vermögensschäden — finanzielle Verluste ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Dienstleister brauchen in der Regel beides; wir stimmen die Deckungen lückenlos aufeinander ab.
Was bedeutet das Claims-made-Prinzip?
Viele E&O-Policen versichern Ansprüche, die während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden — nicht, wann der Fehler passierte. Deshalb sind Rückwärtsdeckung und Nachhaftung entscheidend, gerade beim Versichererwechsel. Wir strukturieren den Übergang so, dass keine Lücke entsteht.
Welche Deckungssumme ist üblich?
Je nach Beruf und Auftragsvolumen zwischen 250.000 Euro und mehreren Millionen; Auftraggeber und Rahmenverträge geben oft Mindestsummen vor. Wir ermitteln die Summe aus Ihrem realistischen Schadenpotenzial — nicht aus dem Prospekt.
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