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Gewerbe

27. Juli 2026

Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater & Kanzleien

Für Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Was sie deckt, welche Mindestsummen gelten und wo Lücken lauern.

Für die wirtschaftsberatenden Berufe ist eine Versicherung nicht optional, sondern Zulassungsvoraussetzung: Ohne Vermögensschadenhaftpflicht dürfen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihren Beruf nicht ausüben. Dieser Ratgeber erklärt, was die Police deckt, welche gesetzlichen Mindestsummen gelten und wo in der Praxis die Lücken liegen.

Warum ist die Deckung Pflicht?

Berufe wie Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten in Fragen mit hohem finanziellem Hebel. Ein Fehler — eine versäumte Frist, ein falsch berechneter Steuervorteil, ein übersehener Formfehler — verursacht beim Mandanten einen reinen Vermögensschaden, oft in erheblicher Höhe.

Deshalb schreiben die Berufsgesetze (BRAO für Anwälte, StBerG für Steuerberater, WPO für Wirtschaftsprüfer) eine Berufshaftpflicht in Form der Vermögensschadenhaftpflicht zwingend vor. Der Nachweis ist Voraussetzung für Zulassung und Bestellung.

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht?

Versichert sind reine Vermögensschäden, die dem Mandanten durch einen beruflichen Fehler entstehen:

  • Fristversäumnisse (Verjährung, Rechtsmittel, Steuererklärungen)
  • Beratungs- und Auskunftsfehler
  • Rechen- und Formfehler
  • Verletzung von Aufklärungs- und Hinweispflichten

Wie bei jeder Haftpflicht gehört die Abwehr unberechtigter Ansprüche dazu — gerade in diesen Berufen ein wesentlicher Teil des Werts, weil Vorwürfe oft unbegründet, aber aufwendig zu widerlegen sind.

Gesetzliche Mindestsummen — und warum sie oft nicht reichen

Die Berufsgesetze legen Mindestversicherungssummen fest (bei Anwälten und Steuerberatern liegt die gesetzliche Mindestsumme derzeit bei 250.000 Euro je Versicherungsfall). Diese Untergrenze ist für viele Kanzleien deutlich zu niedrig: Ein einziger Beratungsfehler bei einer Umwandlung, einer Betriebsprüfung oder einem größeren Mandat kann ein Vielfaches ausmachen.

In der Praxis sind höhere Deckungssummen und eine passende Maximierung (Jahreshöchstleistung) die Regel. Wir bemessen die Summe am tatsächlichen Mandatsrisiko, nicht am gesetzlichen Minimum.

Wo die Lücken lauern

  • Sozietäten und Berufsausübungsgesellschaften: korrekte Absicherung aller Partner und der Gesellschaft selbst
  • Tätigkeiten außerhalb des Kernberufs: Beiratsmandate, Testamentsvollstreckung, Insolvenzverwaltung
  • Cyber- und Vertrauensschäden: Mandantendaten und Fremdgelder sind eigene Risiken, die über Cyber- und Vertrauensschadendeckungen ergänzt werden sollten
  • Wissentliche Pflichtverletzung und Alt-Fehler bei Wechsel des Versicherers

Fazit

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für Kanzleien Zulassungsvoraussetzung — aber die gesetzliche Mindestsumme ist selten die richtige. Entscheidend sind eine am Mandatsrisiko bemessene Deckung und ergänzende Bausteine für Cyber und Vertrauensschäden. Für Kanzleien und Beratung prüfen wir Pflichtdeckung und Ergänzungen aus einer Hand.

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