1. Juli 2026
Betriebsunterbrechung: Der unterschätzte Existenzschutz
Der Sachschaden ist versichert — aber der monatelange Stillstand danach? Warum die Betriebsunterbrechungsversicherung über Existenzen entscheidet und wie Haftzeit und Versicherungssumme richtig kalkuliert werden.
Ein Brand in der Produktion ist schnell erzählt: Die Feuerversicherung zahlt Halle und Maschinen. Doch dann beginnt der eigentliche Schaden — und der steht in keiner Sachpolice: Der Wiederaufbau dauert acht Monate, die Ersatzmaschine hat vierzehn Monate Lieferzeit, und in dieser Zeit laufen Löhne, Mieten und Leasingraten weiter, während der Umsatz auf null fällt. Kunden wandern zur Konkurrenz — manche für immer.
Statistisch überleben viele Betriebe nicht den Sachschaden, sondern die Unterbrechung danach.
Was die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt
Die BU-Versicherung springt ein, wenn ein versicherter Sachschaden (Feuer, Leitungswasser, Sturm, je nach Konzept auch mehr) den Betrieb unterbricht. Sie ersetzt:
- den entgangenen Betriebsgewinn
- die fortlaufenden Kosten: Gehälter, Miete, Zinsen, Leasingraten
- Mehrkosten zur Schadenminderung: Fremdfertigung, Expressfrachten, Interimslösungen
Die zwei Stellschrauben, an denen es scheitert
1. Die Versicherungssumme (der Rohertrag). Grundlage ist Umsatz minus variabler Kosten — nicht der Gewinn! Wer nur den Gewinn versichert, vergisst die Fixkosten und ist dramatisch unterversichert. Die Summe gehört jährlich aus der BWA aktualisiert.
2. Die Haftzeit. Sie bestimmt, wie lange der Versicherer maximal leistet — üblich sind 12, 18 oder 24 Monate. Die ehrliche Frage lautet: Wie lange dauert es realistisch, bis Ihr Betrieb wieder auf Vorkrisen-Niveau produziert? Genehmigungen, Wiederaufbau, Maschinenlieferzeiten, Wiederanlauf, Kundenrückgewinnung — 12 Monate sind dafür oft zu optimistisch. Der Aufpreis für 24 Monate ist meist überschaubar; die Lücke bei zu kurzer Haftzeit existenzbedrohend.
Oft vergessen: Rückwirkungsschäden
Ihr Betrieb kann auch stillstehen, wenn es woanders brennt: beim einzigen Lieferanten eines kritischen Bauteils oder beim Großabnehmer, der Ihre Produktion abnimmt. Solche Rückwirkungsschäden lassen sich mitversichern — für eng verzahnte Lieferketten ein Muss.
Und was ist mit Cyber?
Die klassische BU setzt einen Sachschaden voraus. Steht die Produktion, weil Ransomware die Steuerung verschlüsselt hat, greift nicht die Feuer-BU, sondern die Cyberversicherung mit ihrem eigenen BU-Baustein. Beide Deckungen müssen aufeinander abgestimmt sein — sonst zahlt am Ende keiner oder beide streiten.
Checkliste für Ihre bestehende Police
- Basiert die Versicherungssumme auf dem aktuellen Rohertrag (nicht dem von 2019)?
- Reicht die Haftzeit für den realistischen Worst Case Ihrer Schlüsselanlagen?
- Sind Rückwirkungsschäden von Zulieferern eingeschlossen?
- Gibt es einen Unterversicherungsverzicht oder eine Summenanpassungsklausel?
- Ist die Cyber-Betriebsunterbrechung separat gelöst?
Wenn Sie eine dieser Fragen nicht sicher beantworten können, lohnt der Blick in den Vertrag — oder Sie lassen uns das machen.