Versicherungen für Veranstaltungen & Events
Ob Firmenjubiläum, Festival oder Messeauftritt: Der Veranstalter haftet für die Sicherheit aller Gäste — und trägt das Risiko, wenn die Veranstaltung ausfällt. Beides lässt sich absichern.
Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO
Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61
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Wir arbeiten für Sie — nicht für einen Versicherer
München & weltweit
Lokalpolicen für Tochterfirmen im Ausland
Bei Veranstaltungen kommen viele Risiken auf engem Raum zusammen: Hunderte Besucher, provisorische Aufbauten, gemietete Technik, Catering, Helfer und ein fester Termin, an dem alles funktionieren muss. Gemeinden, Vermieter von Locations und Behörden verlangen deshalb regelmäßig den Nachweis einer Veranstalterhaftpflicht, bevor sie eine Genehmigung erteilen oder einen Mietvertrag unterschreiben.
Wir versichern einzelne Veranstaltungen ebenso wie Eventagenturen, Messebauer und Unternehmen, die regelmäßig eigene Events durchführen.
Veranstalterhaftpflicht: einmalig oder als Jahresvertrag?
Für eine einzelne Veranstaltung genügt eine einmalige Veranstalterhaftpflicht, die nur für den Veranstaltungszeitraum einschließlich Auf- und Abbau gilt. Wer mehrmals im Jahr veranstaltet — oder als Agentur für Kunden — fährt mit einem Jahresvertrag meist günstiger und muss nicht vor jedem Event neu beantragen.
Für kleinere einmalige Veranstaltungen liegt der Beitrag häufig im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich. Großveranstaltungen mit vielen Besuchern, Bühnen, Feuerwerk oder Fahrgeschäften werden individuell kalkuliert.
Wenn die Veranstaltung ausfällt
Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt die bereits angefallenen Kosten oder den entgangenen Gewinn, wenn ein Event aus einem versicherten Grund abgesagt, abgebrochen oder verlegt werden muss — etwa wegen Ausfall eines Hauptkünstlers, behördlicher Anordnung oder Unwetter. Wetterrisiken und Krankheit von Künstlern sind nur versichert, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Abschließen sollte man sie frühzeitig, solange kein Ausfallgrund absehbar ist.
Typische Risiken Ihrer Branche
Unfälle von Besuchern
Sturz über Kabel, umstürzende Aufbauten, Gedränge am Eingang — der Veranstalter haftet.
Schäden an der Location
Beschädigte Böden, Wände oder Technik in gemieteten Räumen.
Absage und Abbruch
Künstlerausfall, Unwetter oder behördliche Auflagen — die Kosten sind längst angefallen.
Technik und Equipment
Licht-, Ton- und Bühnentechnik wird beschädigt oder gestohlen, auch beim Transport.
Helfer und Dienstleister
Ehrenamtliche Helfer, Security und Catering — wer ist über wen versichert?
Planungsfehler von Agenturen
Falsch kalkulierte Kapazitäten oder verpasste Fristen führen zu Vermögensschäden beim Kunden.
Empfohlene Bausteine
Diese Versicherungen gehören in Ihr Konzept.
Betriebshaftpflicht
Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten.
Specialty Lines
Sonderrisiken, die Standardmärkte nicht zeichnen — individuell platziert.
Technische Versicherungen
Maschinen, Elektronik und Montagen zuverlässig abgesichert.
Vermögensschadenhaftpflicht (E&O)
Schutz bei reinen Vermögensschäden durch Beratung & Dienstleistung.
Transportversicherung
Waren und Güter auf allen Wegen geschützt — weltweit.
Firmenrechtsschutz
Rechtliche Auseinandersetzungen ohne Kostenrisiko führen.
FAQ
Häufige Fragen aus der Branche
Brauche ich als Veranstalter eine Haftpflichtversicherung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie in der Regel nicht, aber Gemeinden, Behörden und Vermieter von Locations verlangen sie häufig als Voraussetzung. Unabhängig davon haftet der Veranstalter für die Verkehrssicherheit seiner Veranstaltung.
Was kostet eine Veranstalterhaftpflicht für einen Tag?
Für kleinere Veranstaltungen liegt der Beitrag häufig im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich. Er hängt von Besucherzahl, Art der Veranstaltung, Ort und besonderen Risiken wie Bühnen oder Pyrotechnik ab.
Ist meine Betriebshaftpflicht auch für Firmenevents gültig?
Oft für eigene, kleinere Firmenveranstaltungen ja. Bei öffentlichen Veranstaltungen, großen Besucherzahlen oder besonderen Aufbauten sollte geprüft werden, ob der Vertrag sie abdeckt — sonst ist eine eigene Veranstalterhaftpflicht nötig.
Zahlt die Ausfallversicherung bei schlechtem Wetter?
Nur, wenn das Wetterrisiko ausdrücklich eingeschlossen ist. Bei Open-Air-Veranstaltungen lohnt sich dieser Einschluss häufig; er muss rechtzeitig vereinbart werden, solange noch kein Unwetter absehbar ist.
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