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Versicherungen für Veranstaltungen & Events

Ob Firmenjubiläum, Festival oder Messeauftritt: Der Veranstalter haftet für die Sicherheit aller Gäste — und trägt das Risiko, wenn die Veranstaltung ausfällt. Beides lässt sich absichern.

Versicherungen für Veranstaltungen & Events

Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO

Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61

VEMA-Partner

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Im Lager des Kunden

Wir arbeiten für Sie — nicht für einen Versicherer

München & weltweit

Lokalpolicen für Tochterfirmen im Ausland

Bei Veranstaltungen kommen viele Risiken auf engem Raum zusammen: Hunderte Besucher, provisorische Aufbauten, gemietete Technik, Catering, Helfer und ein fester Termin, an dem alles funktionieren muss. Gemeinden, Vermieter von Locations und Behörden verlangen deshalb regelmäßig den Nachweis einer Veranstalterhaftpflicht, bevor sie eine Genehmigung erteilen oder einen Mietvertrag unterschreiben.

Wir versichern einzelne Veranstaltungen ebenso wie Eventagenturen, Messebauer und Unternehmen, die regelmäßig eigene Events durchführen.

Veranstalterhaftpflicht: einmalig oder als Jahresvertrag?

Für eine einzelne Veranstaltung genügt eine einmalige Veranstalterhaftpflicht, die nur für den Veranstaltungszeitraum einschließlich Auf- und Abbau gilt. Wer mehrmals im Jahr veranstaltet — oder als Agentur für Kunden — fährt mit einem Jahresvertrag meist günstiger und muss nicht vor jedem Event neu beantragen.

Für kleinere einmalige Veranstaltungen liegt der Beitrag häufig im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich. Großveranstaltungen mit vielen Besuchern, Bühnen, Feuerwerk oder Fahrgeschäften werden individuell kalkuliert.

Wenn die Veranstaltung ausfällt

Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt die bereits angefallenen Kosten oder den entgangenen Gewinn, wenn ein Event aus einem versicherten Grund abgesagt, abgebrochen oder verlegt werden muss — etwa wegen Ausfall eines Hauptkünstlers, behördlicher Anordnung oder Unwetter. Wetterrisiken und Krankheit von Künstlern sind nur versichert, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Abschließen sollte man sie frühzeitig, solange kein Ausfallgrund absehbar ist.

Typische Risiken Ihrer Branche

Unfälle von Besuchern

Sturz über Kabel, umstürzende Aufbauten, Gedränge am Eingang — der Veranstalter haftet.

Schäden an der Location

Beschädigte Böden, Wände oder Technik in gemieteten Räumen.

Absage und Abbruch

Künstlerausfall, Unwetter oder behördliche Auflagen — die Kosten sind längst angefallen.

Technik und Equipment

Licht-, Ton- und Bühnentechnik wird beschädigt oder gestohlen, auch beim Transport.

Helfer und Dienstleister

Ehrenamtliche Helfer, Security und Catering — wer ist über wen versichert?

Planungsfehler von Agenturen

Falsch kalkulierte Kapazitäten oder verpasste Fristen führen zu Vermögensschäden beim Kunden.

FAQ

Häufige Fragen aus der Branche

Brauche ich als Veranstalter eine Haftpflichtversicherung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie in der Regel nicht, aber Gemeinden, Behörden und Vermieter von Locations verlangen sie häufig als Voraussetzung. Unabhängig davon haftet der Veranstalter für die Verkehrssicherheit seiner Veranstaltung.

Was kostet eine Veranstalterhaftpflicht für einen Tag?

Für kleinere Veranstaltungen liegt der Beitrag häufig im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich. Er hängt von Besucherzahl, Art der Veranstaltung, Ort und besonderen Risiken wie Bühnen oder Pyrotechnik ab.

Ist meine Betriebshaftpflicht auch für Firmenevents gültig?

Oft für eigene, kleinere Firmenveranstaltungen ja. Bei öffentlichen Veranstaltungen, großen Besucherzahlen oder besonderen Aufbauten sollte geprüft werden, ob der Vertrag sie abdeckt — sonst ist eine eigene Veranstalterhaftpflicht nötig.

Zahlt die Ausfallversicherung bei schlechtem Wetter?

Nur, wenn das Wetterrisiko ausdrücklich eingeschlossen ist. Bei Open-Air-Veranstaltungen lohnt sich dieser Einschluss häufig; er muss rechtzeitig vereinbart werden, solange noch kein Unwetter absehbar ist.

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