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DROHNE

Gewerbliche Drohnenversicherung

Für jede Drohne ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung Pflicht — und die private Haftpflicht deckt keinen gewerblichen Einsatz. Wir versichern Unternehmen, die Drohnen für Vermessung, Inspektion, Landwirtschaft oder Film einsetzen.

Gewerbliche Drohnenversicherung

Erlaubnis § 34d Abs. 1 GewO

Reg.-Nr. D-Y7GD-S7M7K-61

VEMA-Partner

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Im Lager des Kunden

Wir arbeiten für Sie — nicht für einen Versicherer

München & weltweit

Lokalpolicen für Tochterfirmen im Ausland

Drohnen sind in vielen Branchen zum Arbeitsgerät geworden: Dachdecker und Gutachter inspizieren Gebäude, Vermesser erstellen Geländemodelle, Landwirte überwachen Bestände, Medienproduktionen filmen aus der Luft. Mit dem gewerblichen Einsatz ändern sich die Anforderungen an den Versicherungsschutz.

Der Halter einer Drohne haftet nach dem Luftverkehrsgesetz auch ohne eigenes Verschulden für Schäden, die beim Betrieb entstehen — etwa wenn die Drohne wegen eines technischen Defekts oder einer Windböe abstürzt.

Was ist bei der gewerblichen Drohnenversicherung Pflicht?

Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb der Drohne. Die gesetzliche Mindestsumme richtet sich nach dem Abfluggewicht; für den gewerblichen Einsatz sind deutlich höhere Summen üblich, und Auftraggeber verlangen sie oft ausdrücklich. Zusätzlich gelten die Pflichten aus dem EU-Drohnenrecht, etwa die Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt und je nach Einsatz ein Kompetenznachweis.

Die Versicherung muss zur tatsächlichen Nutzung passen: Gewicht, Einsatzart (zum Beispiel Flüge außerhalb der Sichtweite oder in der Nähe von Menschenansammlungen), Einsatzgebiet und die Frage, ob auch Mitarbeiter oder Subunternehmer fliegen.

Was kostet eine gewerbliche Drohnenversicherung?

Für kleinere Drohnen beginnt die gewerbliche Haftpflicht häufig bei rund 100 bis 300 Euro netto im Jahr. Größere Systeme, mehrere Drohnen, Einsätze im Ausland oder besondere Einsatzarten werden individuell kalkuliert. Eine Kaskoversicherung für Drohne, Kamera und Sensorik kostet zusätzlich und richtet sich nach dem Wert der Ausrüstung.

Typische Risiken Ihrer Branche

Absturz auf Personen oder Fahrzeuge

Gefährdungshaftung des Halters — auch bei technischem Defekt ohne Verschulden.

Schaden an der eigenen Drohne

Absturz, Kollision oder Diebstahl — teure Kameras und Sensoren inklusive.

Fehler in Messdaten

Falsche Vermessung oder übersehener Mangel bei der Inspektion führt zu Vermögensschäden beim Kunden.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Aufnahmen von Personen oder Grundstücken lösen Abmahnungen und Ansprüche aus.

Mehrere Piloten

Mitarbeiter, Freelancer und Subunternehmer fliegen — sind alle mitversichert?

Einsätze im Ausland

Andere Regeln, andere Pflichtversicherungen — der deutsche Vertrag reicht nicht automatisch.

FAQ

Häufige Fragen aus der Branche

Ist eine Drohnenversicherung für gewerbliche Nutzung Pflicht?

Ja. In Deutschland ist für den Betrieb jeder Drohne eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die private Haftpflicht deckt den gewerblichen Einsatz in aller Regel nicht ab.

Gilt die Pflicht auch für Drohnen unter 250 Gramm?

Ja, die Haftpflichtpflicht gilt unabhängig vom Gewicht. Für leichte Drohnen gelten bei Registrierung und Kompetenznachweis teilweise Erleichterungen, nicht aber bei der Versicherung.

Sind Mitarbeiter als Piloten mitversichert?

Das hängt vom Vertrag ab. Gute gewerbliche Policen enthalten eine offene Pilotenklausel, die alle berechtigten Piloten einschließt. Bei Freelancern und Subunternehmern sollte das ausdrücklich geregelt sein.

Ist die Drohne selbst gegen Absturz versichert?

Nicht über die Haftpflicht. Schäden an der eigenen Drohne, an Kamera und Sensorik deckt eine Drohnen-Kaskoversicherung, die zusätzlich abgeschlossen werden kann.

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