27. Juli 2026
Unterversicherung vermeiden: Versicherungssumme richtig kalkulieren
Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer auch bei Teilschäden anteilig. Wie die Versicherungssumme richtig berechnet wird und was ein Unterversicherungsverzicht bringt.
Unterversicherung ist einer der teuersten Fehler in gewerblichen Sachverträgen — und einer der unauffälligsten. Er fällt oft erst im Schadenfall auf, wenn der Versicherer die Entschädigung kürzt. Dieser Ratgeber erklärt, wie Unterversicherung entsteht, wie Sie die Versicherungssumme richtig kalkulieren und wie ein Unterversicherungsverzicht Sie absichert.
Was ist Unterversicherung?
Von Unterversicherung spricht man, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Das Tückische: Der Versicherer kürzt dann auch bei Teilschäden anteilig — nicht nur bei einem Totalschaden.
Ein Beispiel: Die Betriebseinrichtung ist tatsächlich 1 Mio. Euro wert, versichert sind aber nur 600.000 Euro. Das sind 60 % des Werts. Bei einem Teilschaden von 100.000 Euro ersetzt der Versicherer dann nur 60 % — also 60.000 Euro. Die restlichen 40.000 Euro trägt der Betrieb selbst, obwohl der Schaden weit unter der Versicherungssumme liegt.
Wie entsteht Unterversicherung?
Meist schleichend, ohne dass jemand etwas falsch macht:
- Investitionen in neue Maschinen oder Einrichtung werden nicht an den Vertrag gemeldet.
- Preissteigerungen erhöhen die Wiederbeschaffungskosten, die Summe bleibt aber stehen.
- Warenlager schwanken saisonal, die Police rechnet mit einem zu niedrigen Durchschnitt.
- Alte Verträge wurden vor Jahren einmal kalkuliert und nie angepasst.
So kalkulieren Sie die Versicherungssumme richtig
Maßgeblich ist fast immer der Neuwert — also die Kosten für die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, nicht der Zeit- oder Restwert. Konkret:
- Gebäude: Wiederaufbauwert, oft über den gleitenden Neuwert (Wert 1914) abgebildet
- Technische und kaufmännische Einrichtung: Neuwert aller Maschinen, Anlagen und Ausstattung
- Vorräte: realistischer Durchschnittsbestand, bei Schwankungen mit Vorsorgeklausel
Wichtig ist die regelmäßige Aktualisierung — mindestens einmal jährlich und nach jeder größeren Investition.
Der Unterversicherungsverzicht
Der wirksamste Schutz ist ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag. Damit verzichtet der Versicherer darauf, im Schadenfall eine Unterversicherung anzurechnen — solange die Summe nach einem vereinbarten Verfahren ermittelt wurde (etwa über einen Quadratmeter- oder Umsatzschlüssel).
Für den Betrieb bedeutet das: Selbst wenn die Summe im Ernstfall etwas zu niedrig war, wird nicht gekürzt. Gute gewerbliche Konzepte enthalten diese Klausel — wir achten bei der Vertragsprüfung gezielt darauf.
Der Zusammenhang mit der Betriebsunterbrechung
Dasselbe Prinzip gilt für die Betriebsunterbrechungsversicherung: Auch dort führt eine zu niedrige Versicherungssumme (Rohertrag) zur anteiligen Kürzung — mit potenziell existenzbedrohenden Folgen, wenn nach einem Großschaden der Ertragsausfall nur teilweise ersetzt wird.
Fazit
Unterversicherung kostet genau dann Geld, wenn es am wenigsten passt — im Schadenfall. Wer Summen korrekt kalkuliert, jährlich anpasst und einen Unterversicherungsverzicht vereinbart, schließt die Lücke. Bei der gewerblichen Sachversicherung prüfen wir Werte und Klauseln systematisch.