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27. Juli 2026

Internationales Versicherungsprogramm einfach erklärt

Was ist ein internationales Versicherungsprogramm? Mastervertrag, DIC/DIL, Lokalpolicen und Financial Interest Cover — verständlich erklärt vom Makler aus München.

Sobald ein Unternehmen die erste Tochtergesellschaft im Ausland gründet, taucht eine Frage auf, die selten sauber beantwortet wird: Wie versichern wir den Standort eigentlich richtig? Die Antwort heißt in den meisten Fällen internationales Versicherungsprogramm — eine Struktur, die lokale Rechtskonformität mit einem einheitlichen Konzernschutz verbindet. Dieser Artikel erklärt die Bausteine und Fachbegriffe, ohne die man bei dem Thema schnell den Überblick verliert.

Was ist ein internationales Versicherungsprogramm?

Ein internationales Versicherungsprogramm ist eine koordinierte Versicherungslösung für eine Unternehmensgruppe mit Standorten in mehreren Ländern. Statt in jedem Land unabgestimmt einzelne Verträge abzuschließen — oder sich auf die vage „Weltdeckung” der deutschen Police zu verlassen — bündelt das Programm alle Auslandsrisiken in einer klaren Architektur mit zwei Ebenen: einem Mastervertrag im Heimatland und Lokalpolicen in den einzelnen Ländern.

Das Ziel ist doppelt: Jeder Standort ist dort, wo er sitzt, rechtskonform versichert — und trotzdem hat die gesamte Gruppe ein einheitliches Schutzniveau, zentral gesteuert von einem Ansprechpartner.

Die zwei Ebenen: Mastervertrag und Lokalpolicen

Die Lokalpolice stellt ein im jeweiligen Land zugelassener Versicherer aus, in der Regel über das internationale Netzwerk des führenden Versicherers. Sie erfüllt lokale Pflichtversicherungen, bedient die dortige Versicherungssteuer korrekt und liefert die Zertifikate, die Behörden, Kunden und Vermieter vor Ort verlangen.

Der Mastervertrag wird im Heimatland — bei deutschen Gruppen also hier — abgeschlossen und legt sich wie ein Schirm über alle Lokalpolicen. Er definiert das Schutzniveau, das für die ganze Gruppe gelten soll, und schließt die Lücken, die einzelne Lokalpolicen offenlassen. Dieser Ausgleich läuft über die DIC/DIL-Klauseln.

Admitted vs. non-admitted: der rechtliche Kern

Der wichtigste Begriff im ganzen Thema ist die Unterscheidung zwischen admitted und non-admitted:

  • Admitted heißt: Das Risiko wird von einem Versicherer gedeckt, der im betreffenden Land zugelassen ist. Das ist der Normalfall über eine Lokalpolice.
  • Non-admitted heißt: Ein ausländischer Versicherer ohne lokale Zulassung deckt das Risiko mit — genau das, was eine deutsche „Weltpolice” tut.

Viele Länder verbieten non-admitted-Deckungen für lokale Risiken, darunter Brasilien, Indien, China, Russland, Japan und die Schweiz. Wo das Verbot gilt, darf der deutsche Versicherer im Schadenfall vor Ort nicht regulieren, und es drohen Steuernachforderungen sowie Bußgelder für die lokale Gesellschaft. Warum das in der Praxis so oft schiefgeht, zeigt der Ratgeber zu Lokalpolicen für Auslandstöchter im Detail.

DIC/DIL: der Ausgleichsmechanismus

DIC/DIL steht für Differences in Conditions und Differences in Limits — Unterschiede in den Bedingungen und in den Deckungssummen. Diese Klauseln im Mastervertrag sorgen dafür, dass eine schwächere Lokalpolice das Gesamtniveau nicht drückt.

Ein Beispiel: Der Mastervertrag sieht eine Haftpflicht-Deckungssumme von 10 Mio. Euro vor. Die Lokalpolice für die polnische Vertriebsgesellschaft leistet aber nur bis 2 Mio. Euro und schließt einen bestimmten Schadentyp aus.

  • Differences in Limits greift bei einem 6-Mio.-Euro-Schaden: Die Lokalpolice zahlt ihre 2 Mio., der Mastervertrag stockt um die fehlenden 4 Mio. auf.
  • Differences in Conditions greift, wenn der Schaden zwar unter das deutsche Konzept fällt, aber vom lokalen Ausschluss betroffen ist: Dann springt der Master ein, wo die Lokalpolice gar nicht leistet.

So hat die Tochter in Warschau oder São Paulo faktisch dasselbe Schutzniveau wie das Stammhaus in München — ohne dass für jedes Land eine teure Maximaldeckung eingekauft werden muss.

Lokalpolice, EU-Dienstleistungsfreiheit oder Financial Interest Cover?

Nicht jeder Auslandsstandort braucht zwingend eine eigene Lokalpolice. Je nach Land und Konstellation kommen drei Wege infrage:

WegWann sinnvollRechtskonform bei
Echte LokalpoliceSubstanz vor Ort (Werk, Personal, Pflichtdeckung)Ländern mit Non-admitted-Verbot
EU-Dienstleistungsfreiheit (FOS)Kleine Einheiten innerhalb EU/EWRgrenzüberschreitender Deckung im Binnenmarkt
Financial Interest Cover (FInC)Keine Lokalpolice möglich/nötig, aber finanzielles Interesse der Mutterdem Schutz des Beteiligungswerts der Muttergesellschaft

Die Freedom of Services (FOS) erlaubt es innerhalb der EU, ein Risiko von Deutschland aus grenzüberschreitend zu decken — für kleine Vertriebsgesellschaften oft die schlankste Lösung.

Financial Interest Cover ist die Antwort auf ein Dilemma: In manchen Ländern ist eine Lokalpolice nicht möglich oder unverhältnismäßig, ein non-admitted-Schutz aber verboten. FInC versichert dann nicht die lokale Gesellschaft direkt, sondern den finanziellen Beteiligungswert der Muttergesellschaft an dieser Tochter — abgewickelt auf Ebene des Masters in Deutschland. Das umgeht das Non-admitted-Problem, ersetzt aber keine gesetzlich vorgeschriebene lokale Pflichtversicherung.

Prämienaufteilung, Versicherungssteuer und „cash before cover”

Ein Programm verteilt die Gesamtprämie auf die einzelnen Länder (Premium Allocation). Das ist kein Formalismus: Auf jede Lokalprämie fällt die lokale Versicherungssteuer an, und die Finanzverwaltungen prüfen zunehmend, ob die Aufteilung sachgerecht ist. Eine saubere Allokation schützt vor Nachforderungen.

Ein zweiter Praxispunkt ist das Prinzip „cash before cover”, das in einigen Ländern gilt: Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn die lokale Prämie tatsächlich gezahlt ist — ein Detail, an dem im Konzernalltag mit verzögerten internen Verrechnungen sonst der Schutz hängt.

Welche Sparten lassen sich international aufsetzen?

Klassisch werden Programme für Haftpflicht, Sach- und Betriebsunterbrechung, Transport und D&O strukturiert; zunehmend auch für Cyber und Unfall. Für produzierende Gruppen bilden Sach- und Betriebsunterbrechungsdeckungen den Kern, für Vertriebsstrukturen eher Haftpflicht und Produkthaftung. Die Managerhaftung über eine D&O-Versicherung lässt sich ebenfalls konzernweit über ein Programm einheitlich stellen.

Ab wann lohnt sich ein Programm?

Die Vorstellung, internationale Programme seien nur etwas für Großkonzerne, ist überholt. Schon ab der ersten Auslandsgesellschaft lohnt der Blick auf die Struktur — nicht, weil sofort ein Vollprogramm nötig wäre, sondern weil sich früh klären lässt, was lokal versichert werden muss und was zentral laufen darf. Für kleine Einheiten reicht oft eine schlanke Lokalpolice oder eine FOS-Lösung; die volle Master-Architektur kommt erst mit wachsender Substanz.

Fazit

Ein internationales Versicherungsprogramm ist keine Frage der Unternehmensgröße, sondern der Struktur: Wer Werte, Personal oder Haftungsrisiken im Ausland hat, braucht eine Deckung, die vor Ort rechtskonform ist und trotzdem zum Schutzniveau der Gruppe passt. Master, Lokalpolicen und DIC/DIL sind die Werkzeuge dafür — welche Kombination passt, hängt von den Ländern und Tätigkeiten ab.

Als Makler in München strukturieren wir internationale Programme mit Lokalpolicen für den Mittelstand — pragmatisch dimensioniert, ohne Konzern-Overhead.

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