29. Juni 2026
Lokalpolicen für Auslandstöchter: So versichern Sie internationale Standorte richtig
Non-admitted-Verbote, Versicherungssteuer, DIC/DIL-Deckung: Warum die deutsche „Weltpolice" für Tochterfirmen im Ausland oft wertlos ist — und wie internationale Versicherungsprogramme funktionieren.
Ihr Unternehmen gründet eine Vertriebsgesellschaft in den USA, übernimmt ein Werk in Polen oder eröffnet ein Büro in Singapur. Die naheliegende Annahme: „Unsere deutsche Police gilt weltweit, das steht doch drin.” Genau diese Annahme führt regelmäßig zu bösen Überraschungen.
Das Problem: Non-admitted-Verbote
Viele Staaten erlauben es nicht, Risiken im eigenen Land über einen Versicherer zu decken, der dort keine Zulassung hat („non-admitted insurance”). Dazu gehören unter anderem Brasilien, Indien, China, Russland, die Schweiz und Japan — die Liste ist lang und ändert sich laufend.
Die Folgen einer nicht konformen Deckung:
- Der deutsche Versicherer darf im Schadenland nicht regulieren — die Zahlung an die lokale Gesellschaft ist rechtlich problematisch bis unmöglich.
- Es drohen Nachforderungen bei der Versicherungssteuer und Bußgelder für die lokale Einheit.
- Lokale Behörden, Kunden und Vermieter akzeptieren keine ausländischen Versicherungszertifikate.
Selbst wo Mitversicherung theoretisch erlaubt ist, scheitert die Praxis oft: Schadenregulierung ohne Partner vor Ort, Sprachbarrieren, abweichende Rechtssysteme.
Die Lösung: Lokalpolice + Mastervertrag
Ein internationales Versicherungsprogramm kombiniert zwei Ebenen:
Lokalpolicen werden in jedem relevanten Land von einem dort zugelassenen Versicherer ausgestellt — meist über das Netzwerk des führenden Versicherers. Sie erfüllen lokale Pflichtversicherungen, bedienen die Versicherungssteuer korrekt und liefern die Zertifikate, die vor Ort verlangt werden.
Der Mastervertrag in Deutschland legt sich wie ein Schirm darüber. Über sogenannte DIC/DIL-Klauseln (Differences in Conditions / Differences in Limits) gleicht er aus, was lokale Policen schlechter oder niedriger decken. Ergebnis: Ihre Tochter in São Paulo hat faktisch dasselbe Schutzniveau wie das Stammhaus in München.
Für wen lohnt sich das?
Die verbreitete Vorstellung, internationale Programme seien nur etwas für Konzerne, ist überholt:
- Vertriebsgesellschaften mit wenigen Mitarbeitern lassen sich oft über schlanke Lokalpolicen oder — innerhalb der EU — über die Dienstleistungsfreiheit lösen.
- Produktionsstandorte brauchen praktisch immer lokale Sach-, BU- und Haftpflichtdeckungen.
- Montage- und Projektgeschäft im Ausland löst je nach Land eigene Versicherungspflichten aus.
Schon ab der ersten Auslandsgesellschaft lohnt der Compliance-Check: Was muss lokal versichert werden, was darf zentral laufen?
Typischer Ablauf in der Praxis
- Bestandsaufnahme: Gesellschaften, Länder, Tätigkeiten, bestehende lokale Verträge (oft ein unkoordinierter Flickenteppich aus lokalen Abschlüssen).
- Compliance-Matrix: je Land und Sparte — Lokalpolice nötig, FOS-Lösung möglich, Mitversicherung zulässig?
- Ausschreibung bei Versicherern mit internationalem Netzwerk.
- Umsetzung und laufende Koordination — Renewals, Zertifikate und Schäden zentral gesteuert.
Fazit
„Weltweite Deckung” auf dem Papier ist nicht dasselbe wie rechtskonformer Schutz vor Ort. Wer Auslandsgesellschaften hat oder plant, sollte die Versicherungsstruktur einmal systematisch prüfen lassen — bevor der erste Schaden die Lücke aufdeckt.
Als Münchner Spezialmakler strukturieren wir internationale Programme mit Lokalpolicen für Mittelständler — pragmatisch dimensioniert, ohne Konzern-Overhead.