23. September 2026
Krankentagegeld für Selbstständige: Einkommen absichern, wenn Sie krank werden
Selbstständige erhalten ohne Vorsorge kein Einkommen, solange sie krank sind. Wie Krankentagegeld und gesetzliches Krankengeld funktionieren, welche Karenzzeit passt und wie es mit der BU zusammenspielt.
Ein Bandscheibenvorfall, eine Operation, eine langwierige Infektion — sechs Wochen Ausfall sind schnell erreicht. Angestellte erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt weiter, danach Krankengeld von der Krankenkasse. Selbstständige dagegen verdienen vom ersten Krankheitstag an nichts, während Miete, Versicherungen und laufende Kosten weiterlaufen. Das Krankentagegeld ist die Versicherung, die genau diese Lücke schließt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Sie achten sollten.
Warum Selbstständige besonders betroffen sind
Für Selbstständige gibt es keine Lohnfortzahlung. Jeder Krankheitstag ist ein Tag ohne Einnahmen — und bei längeren Ausfällen summiert sich das schnell zu einem existenziellen Problem. Hinzu kommt: Während Angestellte krank zu Hause bleiben, arbeiten viele Selbstständige aus finanziellem Druck zu früh wieder weiter und verlängern damit ihre Genesung.
Wichtig ist die Unterscheidung zu verwandten Risiken: Das Krankentagegeld sichert vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ab. Wer dauerhaft nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung — mehr dazu im Ratgeber BU für Selbstständige.
Gesetzlich versichert: Krankengeld per Wahlerklärung
Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. Sie können ihn aber auf zwei Wegen herstellen:
- Wahlerklärung: Sie zahlen den allgemeinen statt des ermäßigten Beitragssatzes und erhalten dafür Krankengeld — allerdings in der Regel erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen, üblicherweise 70 Prozent davon, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
- Wahltarife der Krankenkasse: Manche Kassen bieten Tarife mit früherem Leistungsbeginn an. Sie sind an Mindestlaufzeiten gebunden, und Konditionen unterscheiden sich stark.
Die ersten sechs Wochen bleiben ohne Absicherung. Diese Lücke lässt sich mit einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung schließen, die auch gesetzlich Versicherte abschließen können.
Privat versichert: Krankentagegeld als eigener Baustein
In der privaten Krankenversicherung ist das Krankentagegeld ein eigenständiger Tarif, der zur Vollversicherung hinzukommt. Seine Vorteile: Beginn und Höhe lassen sich flexibel wählen und auf Ihre Situation abstimmen.
Zwei Grundregeln gelten dabei:
- Höhe: Das Krankentagegeld darf Ihr Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen. Maßgeblich ist bei Selbstständigen der Gewinn, nicht der Umsatz. Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, kann der Versicherer die Leistung anpassen.
- Nachweis: Im Leistungsfall wird das Einkommen belegt, meist über Steuerbescheide. Wer zu hoch versichert ist, zahlt zu viel Beitrag, ohne im Ernstfall mehr zu erhalten.
Die richtige Karenzzeit
Die Karenzzeit ist der Zeitraum, nach dem das Krankentagegeld zu zahlen beginnt. Je später die Leistung einsetzt, desto günstiger der Beitrag. Die Wahl hängt vor allem von Ihren Rücklagen ab:
| Karenzzeit | Sinnvoll, wenn … |
|---|---|
| ab Tag 4 bis 8 | kaum Rücklagen vorhanden sind oder Einkommen stark schwankt |
| ab Tag 15 bis 22 | Rücklagen für zwei bis drei Wochen vorhanden sind |
| ab Tag 29 oder 43 | ausreichende Reserven bestehen und vor allem lange Ausfälle abgesichert werden sollen |
Eine Möglichkeit ist die Staffelung: ein kleinerer Betrag ab einem frühen Tag, ein größerer ab einem späteren. So bleiben die Beiträge moderat, und lange Ausfälle sind trotzdem voll abgesichert.
Die Lücke zwischen Krankentagegeld und BU
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Das Krankentagegeld endet in der Regel, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird — häufig mit einer kurzen Nachleistungsfrist. Setzt die BU-Rente zu diesem Zeitpunkt noch nicht ein, entsteht eine Lücke, gerade wenn die Feststellung der Berufsunfähigkeit Zeit braucht.
Deshalb gehören beide Verträge zusammen gedacht: Die Definitionen sollten zueinander passen, und manche BU-Tarife bieten eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, die schon bei längerer Krankschreibung leistet. Diese Abstimmung ist einer der Gründe, warum sich eine Beratung aus einer Hand lohnt.
Einkommen ist nicht gleich Betriebskosten
Das Krankentagegeld ersetzt Ihr persönliches Einkommen. Die laufenden Kosten Ihres Betriebs — Miete für Praxis oder Büro, Gehälter von Mitarbeitern, Leasingraten — deckt es nicht. Dafür gibt es eigene Lösungen: für Praxen die Praxisausfallversicherung (siehe Ratgeber Praxisausfallversicherung für Ärzte), für andere Betriebe entsprechende Bausteine der Betriebsunterbrechungsversicherung. Wer Mitarbeiter hat, sollte beide Seiten absichern.
Fazit
Für Selbstständige bedeutet Krankheit Einkommensausfall ab dem ersten Tag. Gesetzlich Versicherte können über die Wahlerklärung Krankengeld ab der siebten Woche erhalten und die Zeit davor privat absichern; privat Versicherte ergänzen ihre Vollversicherung um einen passenden Krankentagegeld-Tarif. Entscheidend sind die richtige Höhe, eine zu den Rücklagen passende Karenzzeit und die Abstimmung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Krankenversicherung vergleichen wir die Tarife und stimmen den Schutz auf Ihre Situation ab.