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27. Juli 2026

Non-admitted-Versicherung: Wo die deutsche Police nicht gilt

Non-admitted-Verbote treffen Auslandstöchter hart. Welche Länder betroffen sind, welche Strafen drohen und wie Sie mit Lokalpolicen rechtskonform versichern.

„Unsere Police gilt weltweit” — dieser Satz steht in vielen deutschen Firmenverträgen und stimmt trotzdem nur eingeschränkt. Der Grund ist ein Rechtsprinzip, das die meisten Unternehmer erst im Schadenfall kennenlernen: die Non-admitted-Versicherung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Länder ein Non-admitted-Verbot haben, was bei Verstößen passiert und wie Sie es richtig lösen.

Was bedeutet admitted und non-admitted?

Versicherungsaufsicht ist nationales Recht. Ein Versicherer darf ein Risiko nur dann in einem Land zeichnen, wenn er dort zugelassen ist — dann spricht man von admitted. Deckt dagegen ein ausländischer Versicherer ohne lokale Zulassung ein Risiko mit, ist das non-admitted.

Genau das tut die deutsche „Weltpolice”, wenn sie eine Tochtergesellschaft in Brasilien oder Indien „mitversichert”: Sie deckt ein lokales Risiko aus Deutschland heraus — ohne Zulassung im Schadenland.

In welchen Ländern ist non-admitted verboten?

Es gibt keine feste, unveränderliche Liste — die Vorschriften ändern sich, und es kommt auf die Sparte an. Zu den Ländern mit striktem Non-admitted-Verbot zählen unter anderem:

  • Lateinamerika: Brasilien, Argentinien, Mexiko
  • Asien: Indien, China, Japan, Südkorea
  • Europa (außerhalb EU/EWR): Schweiz, Russland
  • Weitere: viele Staaten im Nahen Osten und in Afrika

Innerhalb von EU und EWR ist die Lage entspannter: Dank Dienstleistungsfreiheit darf ein deutscher Versicherer Risiken grenzüberschreitend decken. Und in einigen Ländern (etwa Teilen der USA) ist non-admitted über den Surplus-Lines-Markt zulässig, aber steuerlich und formal aufwendig.

Die einzig verlässliche Antwort liefert eine Compliance-Prüfung je Land und Sparte — nicht eine allgemeine Länderliste.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Ein Non-admitted-Verstoß ist kein Kavaliersdelikt. In der Praxis drohen:

  • Keine Schadenzahlung vor Ort: Der deutsche Versicherer darf im Schadenland oft gar nicht regulieren — der Schaden bleibt faktisch ungedeckt.
  • Steuernachforderungen: Die lokale Versicherungssteuer wurde nie abgeführt und wird nachverlangt, teils mit Zuschlägen.
  • Bußgelder gegen die lokale Gesellschaft und mitunter ihre Geschäftsführung.
  • Abgelehnte Zertifikate: Behörden, Kunden und Vermieter erkennen die deutsche Deckung nicht an.

Die Lösung: Lokalpolice statt Mitversicherung

Rechtskonform wird es über eine Lokalpolice eines im Land zugelassenen Versicherers, eingebettet in ein internationales Programm mit Mastervertrag. Der Master gleicht über DIC/DIL-Klauseln aus, was die Lokalpolice schlechter deckt. Die Mechanik dahinter erklärt der Grundlagenartikel Internationales Versicherungsprogramm einfach erklärt; die praktische Umsetzung für Tochterfirmen zeigt der Ratgeber zu Lokalpolicen für Auslandstöchter.

Wo eine Lokalpolice nicht möglich ist, kann eine Financial Interest Cover den Beteiligungswert der Muttergesellschaft absichern — ohne das Non-admitted-Problem auszulösen.

Fazit

Non-admitted-Verbote sind der häufigste blinde Fleck bei der Absicherung von Auslandsstandorten. Wer Töchter, Werke oder Projekte im Ausland hat, sollte je Land prüfen lassen, ob lokal versichert werden muss — bevor ein Schaden die Lücke aufdeckt.

Als Makler in München strukturieren wir internationale Programme mit Lokalpolicen für den Mittelstand — rechtskonform und pragmatisch dimensioniert.

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