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Grundlagen

27. Juli 2026

Versicherungsmakler vs. Vertreter: Der Unterschied im Schadenfall

Makler oder Vertreter — der Unterschied entscheidet, wessen Interessen vertreten werden. Was § 34d GewO regelt und warum es im Schadenfall zählt.

„Versicherungsmakler” und „Versicherungsvertreter” klingen ähnlich und werden im Alltag oft gleichgesetzt. Rechtlich sind es zwei verschiedene Rollen — und der Unterschied entscheidet, auf wessen Seite derjenige steht, der Sie berät. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied und warum er sich gerade im Schadenfall zeigt.

Zwei Rollen, ein Gesetz

Beide Tätigkeiten sind in § 34d Gewerbeordnung geregelt, aber unterschiedlich zugeordnet:

  • Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 1) ist von einem oder mehreren Versicherern damit betraut, deren Verträge zu vermitteln. Er steht vertraglich auf der Seite des Versicherers.
  • Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1) wird vom Kunden mit der Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten beauftragt. Er steht im Auftrag des Kunden.

Der Kern des Unterschieds ist also die Auftragsrichtung: Der Vertreter ist dem Versicherer verpflichtet, der Makler dem Kunden.

Was das in der Beratung bedeutet

Ein Vertreter vermittelt die Produkte des oder der Versicherer, für die er tätig ist. Sein Angebot ist auf dieses Haus begrenzt. Ein Makler dagegen betreut das Anliegen des Kunden und kann den Markt vergleichen. Als Sachwalter des Kunden schuldet er eine an dessen Interesse ausgerichtete Beratung und dokumentiert diese.

In der Praxis heißt das: Der Makler prüft, welches Konzept am besten zum Risiko des Kunden passt, statt ein bestimmtes Produkt platzieren zu müssen.

Warum es im Schadenfall zählt

Der Unterschied wird am deutlichsten, wenn ein Schaden eintritt — der Moment, für den die Versicherung überhaupt existiert:

  • Der Makler vertritt im Schadenfall die Interessen seines Auftraggebers, also des Kunden. Er begleitet die Meldung, prüft die Leistungspflicht und setzt berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch.
  • Der Vertreter ist dem Versicherer verpflichtet, dessen Produkt er vermittelt hat.

Genau deshalb gilt für uns der Grundsatz: Wir arbeiten für Sie — nicht für einen Versicherer.

Wie wird der Makler vergütet?

Ein häufiges Missverständnis: Maklerberatung sei teurer. Tatsächlich wird der Versicherungsmakler in der Regel über eine im Beitrag enthaltene Courtage vom Versicherer vergütet — für den Kunden entsteht dadurch kein gesondertes Honorar. Die Beratung ist damit für den Kunden kostenlos, ohne dass die Marktbetrachtung eingeschränkt wird.

Woran Sie einen Makler erkennen

Jeder Vermittler ist im Vermittlerregister eingetragen und muss seinen Status offenlegen. Die Registernummer und die Statusangabe finden Sie in der gesetzlichen Erstinformation. Ein Blick dorthin zeigt zweifelsfrei, ob Sie es mit einem Makler oder einem Vertreter zu tun haben.

Fazit

Makler oder Vertreter — der Unterschied ist keine Formalie, sondern eine Frage der Interessenvertretung. Wer eine am eigenen Risiko ausgerichtete Beratung und Begleitung im Schadenfall möchte, ist beim Makler richtig. Mehr über unsere Arbeitsweise erfahren Sie auf unserer Über-uns-Seite.

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Wir sind ein Versicherungsmakler in München (Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO) und Partner der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG. Unser Schwerpunkt: Industrie, Gewerbe und internationale Versicherungsprogramme.

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