27. Juli 2026
Betriebliche Altersvorsorge: Pflichten & Chancen für Arbeitgeber
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung, der Arbeitgeberzuschuss ist Pflicht. Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen und wie sie damit Mitarbeiter binden.
Die betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitgeber längst kein freiwilliges Extra mehr, sondern zum Teil gesetzliche Pflicht — und zugleich eines der wirksamsten Instrumente zur Mitarbeiterbindung. Dieser Ratgeber ordnet Pflichten und Chancen der bAV und zeigt, worauf es bei der Umsetzung ankommt.
Die Pflicht: Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss
Zwei Punkte sind für Arbeitgeber verbindlich:
- Anspruch auf Entgeltumwandlung: Jeder Arbeitnehmer kann verlangen, einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Der Arbeitgeber muss das ermöglichen.
- Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss: Bei Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Betrags geben, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Für Zusagen gilt das inzwischen durchgehend.
Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Nachforderungen und arbeitsrechtliche Konflikte.
Die fünf Durchführungswege
Die bAV lässt sich über fünf Wege umsetzen. Für die meisten mittelständischen Betriebe sind drei relevant:
- Direktversicherung: der einfachste Weg, schlanke Verwaltung, planbare Kosten
- Pensionskasse: ähnlich, oft über Versorgungswerke
- Pensionsfonds: flexiblere Kapitalanlage
Direktzusage und Unterstützungskasse sind eher für größere oder spezielle Konstellationen relevant, weil sie Rückstellungen und mehr Verwaltung mit sich bringen.
Die Chance: Mitarbeiter binden und gewinnen
Im Wettbewerb um Fachkräfte ist eine gut gemachte bAV ein echtes Argument. Wer über den Pflichtzuschuss hinausgeht — etwa mit einem höheren Arbeitgeberbeitrag oder einer arbeitgeberfinanzierten Grundversorgung — hebt sich vom Markt ab. Die Beiträge sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben, und über die Sozialversicherungsersparnis lässt sich ein Teil gegenfinanzieren.
Worauf Arbeitgeber achten sollten
- Einheitliches Versorgungswerk statt gewachsenem Wildwuchs aus Einzelverträgen
- Digitale Verwaltung, um den Aufwand für die Personalabteilung gering zu halten
- Haftungsvermeidung: Der Arbeitgeber haftet für die Zusage (Einstandspflicht) — die Auswahl von Anbieter und Tarif will sorgfältig getroffen sein
- Portabilität bei Arbeitgeberwechsel der Mitarbeiter
Fazit
Die bAV ist Pflicht und Chance zugleich: Entgeltumwandlung und Zuschuss sind verbindlich, ein durchdachtes Versorgungswerk wird zum Bindungsinstrument. Wichtig ist eine schlanke, haftungssichere Umsetzung. Für die betriebliche Altersvorsorge begleiten wir Arbeitgeber von der Konzeption bis zur laufenden Verwaltung.